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Fragen und Antworten zur Walkmühle und zum Künstlerverein




Was ist der Unterschied zwischen Fördermitgliedschaft und "ordentlicher" Mitgliedschaft?

Der Verein unterscheidet zwischen Fördermitgliedschaften und sogenannten "Ordentlichen Mitgliedschaften".
Die Fördermitglieder unterstützen allgemein die Ziele des Vereins durch Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages und auf Wunsch auch zusätzlich durch ihr persönliches Engagement. Alle Personen, die Mitglied im Künstlerverein werden, werden automatisch zunächst Fördermitglieder. Neben der Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages erwachsen aus ihrer Mitgliedschaft als Förderer keinerlei weitere Verpflichtungen. Sie haben kein Stimmrecht.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Fördermitglieder zu einem späteren Zeitpunkt auch in den Kreis der stimmberechtigten "Ordentlichen Mitglieder" aufgenommen werden. Diesem obliegt es, durch kontinuierliche aktive Arbeit die Ziele des Vereins umzusetzen und weiterzuentwickeln, bzw. den Vorstand beratend zu unterstützen. Von ihnen und aus ihren Reihen wird im Turnus von drei Jahren auch der vierköpfige, geschäftsführende Vorstand des Vereins gewählt.




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