Die Walkmühle ist nicht nur ein Zentrum der bildenden Kunst mit öffentlichen Ausstellungen und spartenübergreifenden Kulturveranstaltungen, sondern auch ein von der öffentlichen Hand gefördertes Atelierhaus für freischaffende Bildende Künstler*innen.

Auf dieser Seite veröffentlichen wir unsere aktuellen Ausschreibungen für Atelierbewerber*innen und haben Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Vermietung von Ateliers in der Walkmühle zusammengestellt:





AKTUELLE ATELIER-AUSSCHREIBUNG(EN):

Derzeit ist bis zum 31. März 2024 eine Bewerbung zur Anmietung einer Atelierfläche in der Walkmühle möglich.

Zur Ausschreibung, einer Beschreibung der Atelierfläche(n) und Mietkonditionen, den Bewerbungsbedingungen und Bewerbungsunterlagen gelangen Sie >>HIER








ALLGEMEINE FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR ATELIERVERMIETUNG:

Ab wann sind wieder Ateliers in der Walkmühle verfügbar?
Wie und wann kann ich mich für ein Atelier bewerben?
Kann ich mich für ein Atelier vormerken lassen?
Wer kann sich für ein Atelier in der Walkmühle bewerben?
Wer entscheidet über die Ateliervergabe?
Muss ich Mitglied im Künstlerverein Walkmühle sein um ein Atelier zu mieten?
Wie viele geförderte Ateliers gibt es in der Walkmühle?
Wie ist die Ausstattung der Ateliers?
Wie hoch sind die Mietkosten?
Wie ist die Laufzeit der Mietverträge?



Ab wann sind wieder Ateliers in der Walkmühle verfügbar?
Ateliers werden immer dann wieder verfügbar,wenn das bestehende Mietverhätnis endet. Dies ist der z.B. turnusmäßig der Fall, wenn die grundsätzlich befristeten Verträge auslaufen und keine Verlängerung gewährt wurde (siehe auch: "Laufzeiten der Mietverträge"). Oder wenn ein Mietverhältnis aus besonderm Grund vorzeitig beendet wurde. eine anstehendem Mieterwechsel wieder neue Ausschreibungen für Bewerber*innen stattfinden (siehe auch: "Laufzeiten der Mietverträge").
In allen Fällen wird das freiwerdende Atelier dann zur Neubelegung ausgeschrieben. Die Veröffentlichung neuer Ausschreibungen erfolgt hier auf der Webseite, zusätzlich informieren wir via unseren Newsletter und über die Medien.


Wie und wann kann ich mich für ein Atelier bewerben?
Eine Bewerbung ist grundsätzlich nur während der veröffentlichten Ausschreibungszeiträume möglich. Diese veröffentlichen wir hier auf unserer Webseite, über unsere Newsletter sowie über die Lokalpresse und/oder andere geeignete Medien.
Die eigentliche Bewerbung erfolgt dann über ein vorgegebenes Verfahren anhand von Bewerbungsunterlagen die wir zur Verfügung stellen. Wir bitten um Verständnis, dass von diesem Bewerbungsverfahren abweichende Initiativbewerbungen oder Bewerbungen außerhalb der Ausschreibungszeiträume leider nicht berücksichtigt werden können.
Über aktuelle Ausschreibungen informieren wir Sie gerne über unseren Newsletter.
Für den Newsletter für alle Atelierinteressierten können Sie sich jetzt HIER registrieren.


Kann ich mich für ein Atelier vormerken lassen?
Nein. Sie können sich aber für unseren Newsletter für Atelierinteressierte registrieren und werden dann von uns über den Stand der Dinge und über die Möglichkeit für eine Bewerbung rechtzeitig informiert.


Wer kann sich für ein Atelier in der Walkmühle bewerben?
Die Ateliers werden an freischaffende Künstler*innen aus allen Sparten vergeben, die hauptberuflich oder in kontinuierlicher und überwiegender Teilzeit künstlerisch freischaffend arbeiten.

Menschen die hauptsächlich in angewandten kreativen Berufen arbeiten, sind ebenfalls in der Walkmühle im Sinne eines synergetischen Gesamtkonzeptes sehr willkommen. Sie erhalten allerdings keine finanzielle Atelierförderung durch das Wiesbadener Kulturamt.
Neben den geförderten Atelierräumen gibt es in der Walkmühle weitere, spannende Flächen unterschiedlicher Zuschnitte, die für kreative Berufsgruppen bestens geeignet sind.
Zuständig für Anfragen und Anmietungen von diesen gewerblichen Flächen ist die städtische WiBau GmbH.

WiBau GmbH
Konrad-Adenauer-Ring 11
65187 Wiesbaden
Telefon: 0611 2623930
E-Mail: info@wibau-wiesbaden.de


Wer entscheidet über die Ateliervergabe?
Die Entscheidung über die Ateliervergabe wird von einer Jury getroffen, die hierfür in unregelmäßigen Abständen und bei Bedarf tagt. Der Jury gehören drei Vertreter*innen des Künstlervereins Walkmühle, eine Vertretung des Kulturamtes der LH Wiesbaden, sowie drei externe Mitglieder mit einschlägiger Fachkompetenz an.


Muss ich Mitglied im Künstlerverein Walkmühle sein um ein Atelier zu mieten?
Nein. Die Entscheidung über eine Ateliervergabe erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft.
Wir begrüßen es jedoch, wenn sich die AteliermieterInnen in der öffentlich-kulturellen Arbeit des Vereines engagieren und sich in das Gesamtkonzept eines Kunstzentrums in der Walkmühle einbringen.


Wie viele geförderte Ateliers gibt es in der Walkmühle?
Es stehen 8 geförderte Ateliereinheiten zur Verfügung, von denen mindestens eines grundsätzlich als Gemeinschaftsatelier für mindestens drei Künstler*innen genutzt wird. Die Ateliers haben unterschiedliche Zuschnitte (Größe) und verfügen alle über separate Zugänge. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Flächen veröffentlichen wir mit den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen.
Eines der Ateliers ist als Gastatelier mit integrierter Wohnmöglichkeit für ein Künstleraustauschprogramm vorgesehen. Die anderen Atelierflächen dürfen nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.


Wie ist die Ausstattung der Ateliers?
Die Ateliers besitzen eine solide und zweckorientierte Ausstattung mit weißen, verputzten Wänden und strapazierfähigen Böden. Strom-, Wasser- und Telekommunikationsanschlüsse sind vorhanden, ebenso eine Heizung und eine eingebaute Sanitäreinheit. Das Gemeinschaftsatelier verfügt über ein Gemeinschaftsbad und eine separate Teeküche. Die drei Arbeitsplätze sind räumlich nur in Form von hohen Regalwänden voneinander getrennt. Alle anderen Ateliers verfügen ebenfalls über ein Bad mit Dusche und eine eingebaute Küchenzeile. Eine gute Ausleuchtung des Arbeitsplatzes mit LED-Lampen ist vorhanden, ebenso eine Fußbodenheizung.


Wie hoch sind die Mietkosten?
Nach heutigem Stand (Juli 2018) wird der Mietpreis für die geförderten Atelierflächen 4,50 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen.
Darin bereits enthalten ist eine derzeitige Nebenkostenvorauszahlung von 2,50 Euro pro qm und Monat für allgemeine umlagefähige Nebenkosten sowie für Heizung und Warmwasser. Die Heiz- und Wasserkostenwerden verbrauchsabhängig abgerechnet.
Nicht im Mietpreis enthalten sind die verbrauchsabhängigen Kosten für Elektrizität und Telekommunikation.


Wie ist die Laufzeit der Mietverträge?
Die Laufzeit der Mietverträge bei primärer Anmietung beträgt 3 Jahre.
Nach diesem Zeitraum kann ein Antrag auf Vertragsverlängerung gestellt werden.
Über diesen Antrag entscheidet erneut die Vergabejury.
Die Laufzeit von Folgemietverträgen beträgt 5 Jahre.
Eine wiederholte Antragstellung auf Verlängerung ist möglich, ein Teil der Ateliers wird jedoch grundsätzlich an neue Bewerber*innen vergeben.




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